Viel Spass!
n38

Parkplatzberechtigung

Unsere Parkplätze sind vor allem an Samstagen und Sonntagen übervoll. Damit Pächter, die während des Tages kommen, überhaupt noch Aussicht auf einen Platz haben, gelten felgende Regeln:

  1. Pro Gartenparzelle hat nur 1 Auto Parkberechtigung. Besucher haben in den blauen Zonen oder auf öffentlichen Parkplätzen zu parkieren.
  2. Dauerparkieren ist verboten. Das Parkieren ist nur während des Aufenthaltes im Garten gestattet.

Wir bitten Sie – sofern Sie einen Parkplatz benützen wollen – uns das untenstehende Gesuch einzusenden. Sie werden dann eine Bewilligung erhalten, die Sie hinter der Windschutzscheibe platzieren müssen.

Die Parkplatzberechtigung gibt keinen Anspruch auf einen freien Platz. Kurzaufenthalte für Materialtransporte sind selbstverständlich ohne diese Bewilligung erlaubt.

clr
rechts
clr
clr